Häufige Fragen

  • Wie bewerbe ich mich für einen Garten?

    Du kannst dich hier auf der Website direkt online bewerben.

  • Was muss in die Bewerbung?

    Wir brauchen keine Schufa-Auskunft und auch kein polizeiliches Führungszeugnis, aber verrate uns ein bisschen mehr über Dich: z. B. Deine Hobbies, Deinen Beruf oder Deine Motivation für einen eigenen Garten.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Nein, wir arbeiten mit keiner Warteliste, da wir dies nicht fair finden. Nur weil jemand auf einer Liste steht, heißt es nicht, dass er zu uns oder dem aktuell freien Garten passt. Somit haben wir uns komplett gegen eine Liste entschieden.

  • Wie ist das Procedere, bis ein Garten vergeben wird?

    • Wenn Deine Bewerbung uns anspricht und ein Garten frei ist, melden wir uns bei Dir!
    • Danach folgt ein Kennenlerngespräch um zu sehen, ob es für beide Seiten passt, und wir zeigen Dir den Garten, der zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist der aktuelle Pächter auch anwesend. 
    • Wenn Du Dich in diesem Garten siehst, muss der Vorstand Dich dann als Mitglied im Verein beschließen. 
    • Danach bekommst Du einen Mitgliedsantrag von uns per Mail zugesandt. Diesen füllst Du bitte komplett aus und sendest ihn uns unterschrieben zurück.
    • Liegt uns der Mitgliedsantrag nun vor und ist sind Aufnahmegebühr und Mitgliedsgebühr auf unserem Vereinskonto eingegangen, unterschreiben auch wir den Antrag und senden dir eine Kopie zu.
    • Nachdem du die Ablöse und/oder Kaution bezahlt hast und auch dieses Geld eingegangen ist, wird mit Dir ein Termin zur Unterzeichnung des Pachtbuches gemacht.
  • Was kostet ein Garten?

    Das hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich deswegen nicht pauschal sagen. 


    Zunächst gibt es eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 € und einen Vereinsbeitrag von 30,00 € pro Jahr. 


    Der Pachtpreis für den Garten liegt aktuell bei 0,63 Cent pro m², aber was als Ablöse und/oder Kaution bezahlt werden muss, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hierüber entscheidet das Wertgutachten des Verpächters.


    Dazu kommen jährliche Beiträge für Wasser und Versicherung.

  • Dürfen Freunde oder Ehepaare gemeinsam pachten?

    Leider ist dies nicht möglich. 


    Es ist nur ein Pächter pro Garten vorgesehen. Freunde, Eheleute o. ä. können aber bei uns im Verein Fördermitglied werden und haben somit auch ein Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung. 


    Bei einem Fördermitglied (also kein Pächter) entfallen die 100,00 € Aufnahmegebühr.